Das Wort „Schwertransport“ wird recht allgemein und als Synonym für den eigentlich besser passenden Ausdruck „genehmigungspflichtiger Sondertransport“ genutzt. Jedes Land hat seine eigenen Vorgaben, was z.B. maximal zulässige Längen, Breiten, Höhen, Achslasten und Gewichte angeht. Hier ist also Obacht geboten, wenn es in die Planung des grenzüberschreitenden Verkehrs geht. In Deutschland ist der sogenannte „40 Tonner“ das Maß dessen, was genehmigungsfrei bewegt darf. Gemäß der Vorgaben der EU-Richtlinie 96/53/EG darf die maximale Länge beim LKW-Sattelzug 16,50 m (Breite 2,55 m, Höhe 4,00 m) nicht überschreiten. Anhänger dürfen nicht länger als 12 m sein, Gespanne nicht länger als 18,75 m und das Gesamtgewicht des Zuges mit Ladung ist auf 40to begrenzt. Alles, was darüber hinaus geht, ist genehmigungspflichtig und damit eine Sondertransport oder eben fälschlich „Schwertransport“.