Die Art und der Umfang der Honorierung werden vor gemeinsamen Vertragsabschluss festgelegt und sind beidseitig bindend. Nach erbrachter Leistung sind die Rechnungen von Vollmert vollumfänglich zu honorieren. Einen Ratenzahlungsplan bietet Vollmert nicht an. Ggfs. im Vorwege zu leistende á conto Zahlungen (z.B. für Beschaffungsware, die explizit für das jeweilige Projekt beschafft wird) werden im Vorwege abgestimmt.