Technisch stellen Einzelgewichte von zu bewegenden Lasten für die heute verwendeten Transportmittel nur selten ein Problem dar. Generell ist die Frage, ob es für das Gesamtgewicht (Fahrzeugkombination zzgl. Gewicht des Transportgutes) eine genehmigungsfähige Strecke gibt, da eine Vielzahl der Straßen aufgrund Ihres Alters und des Erhaltungszustandes eben solche Gewichte nicht mehr handeln können oder es einfach Höhenbeschränkungen durch andere Bauwerke (z.B. Brücken) gibt. Oftmals ist dann eine mögliche Lösung der sogenannte kombinierte Verkehr, bei dem das Transportgut zunächst per Straßentransport zu einem (Binnen-)Hafen gebracht wird, dort in ein Schiff umgeschlagen wird und dann in der Nähe des Ziels die Fracht wieder auf einen Straßentransport zur Erledigung des letzten Teilabschnittes umgeschlagen wird. Generell ist der Transporteur vor Genehmigungseinholung gehalten, die Machbarkeit mit Schienenfahrzeugen (Bahn) zu prüfen. Jedoch zeigt die Erfahrung, dass diese Transportmöglichkeit besonders bei überdimensionalen Abmessungen nur in den seltensten Fällen gegeben ist.